Kann ein Gläubiger unwürdig am Abendmahl teilnehmen?

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nennmichdu
Gelöschter Benutzer

Re: Kann ein Gläubiger unwürdig am Abendmahl teilnehmen?

von nennmichdu am 19.08.2017 11:11

Hallo Cleopatra,




Und noch viel wichtiger- wir gedenken, dass Jesus es voller Liebe für mich tat, um mir genau diese Sünde, die ich vielleicht heute tun werde, zu vergeben.


ich kann es noch kürzer auf einen Punkt bringen:

die Sünde oder den Fehltritt, wo du an einem anderen Menschen schuldig wirst, wird Gott dir dort vergeben (weil in Jesus Sühnung für alle Sünden, die wir ihm bekennen) wird, wo du dem anderen seine Schuld an dir vergibst und wo du selbst dir --gegenwärtig-- keiner Schuld anderen gegenüber bewußt bist.



edit: Themenabweichend

Antworten Zuletzt bearbeitet am 19.08.2017 13:12.

Cleopatra
Administrator

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Beiträge: 5142

Re: Kann ein Gläubiger unwürdig am Abendmahl teilnehmen?

von Cleopatra am 19.08.2017 13:13

Hallo Thomas,

um hier das Thema bewahren zu können, habe ich hier einen neuen Thread zum anderen Thema eröffnet.

Ich bitte dich, auch darauf zu achten, dass die Gespräche hier nicht zu sehr vom Thema abweichen.

Danke dir, Cleo

Die Bibelverse sollen meine Meinung bilden, nicht begründen
Zitate im Forum, wenn nicht anders vermerkt, aus der rev.Elberfelder

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nennmichdu
Gelöschter Benutzer

Re: Kann ein Gläubiger unwürdig am Abendmahl teilnehmen?

von nennmichdu am 29.08.2017 08:23

Liebe Leser,


heute morgen las ich zu unserem Thema eine Passage aus 4. Mose 9,6-13 über das Halten des Passahfestes von Reinen und Unreinen und Nichtjuden welches mir neuen Aufschluß gab darüber, was unter "unwürdig am Abendmahl teilnehmen" zu verstehen ist.

Hatte unter dem Gesetz des Moses ein Mensch sich verunreinigt an einer (Menschen) Seele,

(- hier am Beispiel einer Leiche in 4. Mose,9 was wörtlich mit Seele übersetzt werden kann und in 4. Mose 19,11-13 erläutert wird:

11 Wer irgendeinen toten Menschen anrührt, der wird sieben Tage unrein sein.
12 Er soll sich mit dem Reinigungswasser entsündigen am dritten Tage und am siebenten Tage, so wird er rein.
   Und wenn er sich nicht am dritten Tage und am siebenten Tage entsündigt, so wird er nicht rein.
13 Wenn aber jemand irgendeinen toten Menschen anrührt und sich nicht entsündigen will, so macht er die Wohnung des HERRN unrein und solch ein     Mensch soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Reinigungswasser nicht über ihn gesprengt ist, ist er unrein; seine Unreinheit bleibt an ihm.

Nun gab es also in 4.Mose 9,6 Männer die deswegeb unrein waren und in Konflikt gerieten betreffend der Vorschrift zum Halten des Passahfestes, das sie gerne gehalten hätten, und Mose und Aaron von daher fragten, aus welchem Grunde es ihnen denn verwehrt sein solle.

Mose empfing dann von Gott die Anweisung, das auch Unreine (um gleich auf die Unwürdigen im Abendmahl sprechen zu kommen) dies halten könnten, wenn sie es denn wollten. Wenn sie es nicht wollten, dann hätten sie es sein lassen können.

Das erinnerte mich zuerst an die Einsetzungsworte von Paulus zum Abend(Herren)Mahl:

1Kor 11,28 Der Mensch prüfe aber sich selbst, und so esse er von diesem Brot und trinke von diesem Kelch.

Das Herrenmahl und auch das Passahfest zielt also immer auf die Teilnahme - und so esse er - und nicht auf den Ausschluß am Mahl hin. Wobei ein Nichtjude (der nicht als Jude geboren wurde) dann im AT durch die Beschneidung (durch das Einhalten des Gesetzes) hier ebenfalls zum Passahfest eingeladen ist (soweit ich dies jetzt richtig vor Augen habe..).

Interessanterweise trifft den Fluch Gottes im AT den Reinen (er soll seine Sünde selbst tragen), der nicht das Passahfest halten will, sich nicht vor Augen führen will, was Gott für ihn getan hat - der ihn aus der Sklaverei Ägyptens (für uns Christen aus der Sklaverei der Sünde) hinausgeführt und vor dem Zorn Gottes bewahrt hat  (der ja die Sünden von allen Menschen heimsucht, die hier keine Vergebung/Gnade finden).
Der Unreine, der sich hier vom Passahmahl enthält, trifft kein Fluch.

Und nun bleibt die spannende Frage: Worin prüfe ich mich also, um am Abendmahl teilnehmen zu können?

Und meine Antwort muss nun lauten: Ob ich denn in Christus mir der Vergebung der Sünden bewußt bin. Ob ich mich als ein begnadigten Sünder vor Gott sehen kann. Dann darf ich teilnehmen.

Insofern muss ich mich nicht - entgegen meinen früheren Überlegungen - erst durch ein würdiges Verhalten auszeichnen. Ich bin gewürdigt, wenn ich erkenne, das Gott für mich meine Sünden vergeben hat --- und also dann esse ich von dem Brot, trinke von dem Kelch.



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Henoch
Gelöschter Benutzer

Re: Kann ein Gläubiger unwürdig am Abendmahl teilnehmen?

von Henoch am 29.08.2017 10:56

Hallo Thomas,

das Problem bei Deinen Ausführungen ist, dass diese Textstelle nicht davon spricht, ob jemand WÜRDIG ist, am Abendmahl teilzunehmen, sondern dass es nötig ist, in einer prüfenden Haltung teilzunehmen, ob man das Abendmahl würdigt und den Leib des Herrn unterscheidet. Das ergibt sich aus dem Kontext und daraus, dass das Wort würdig im Urtext als Adverb steht und daher würdigend/würdiglich heißt.

Beim Abendmahl lädt der Herr ein, es ist ein Mahl im Reich Gottes, auch wenn dieses noch inwendig in uns ist.

Wie kann ein Ungläubiger das Abendmahl würdigen, wenn er das Evangelium für eine Torheit oder ein Ärgernis hält? Wie kann er würdig daran teilnehmen, wenn er noch in seinen Sünden ist?

Wie kann ein Gläubiger sagen, er wäre würdig, daran teilzunehmen, außer im Herrn, der ihn rein gewaschen hat.  Würdig ist man, weil man weiß, dass man unwürdig ist und nur deshalb teilnehmen kann, weil der Herr durch sein Blut erlöst hat und reinigt.

So betrachtet kommt man zuletzt wieder auf würdigend, auch wenn man würdig stehen lassen will, weil es so übersetzt wurde.

Unwürdig teilnehmen kann allerdings auch der Gläubige, wenn, wie uns gesagt wird, er den Leib des Herrn geringachtet/nicht unterscheidet. In einem solchen Fall isst und trinkt er sich zum Gericht (Krankheit/Tod).

Henoch

Antworten Zuletzt bearbeitet am 29.08.2017 10:57.

nennmichdu
Gelöschter Benutzer

Re: Kann ein Gläubiger unwürdig am Abendmahl teilnehmen?

von nennmichdu am 29.08.2017 11:18

Hallo Henoch,


danke nochmal für den Hinweis, was mir im nachhinein auch noch deutlich geworden ist.


Wie kann ein Ungläubiger das Abendmahl würdigen, wenn er das Evangelium für eine Torheit oder ein Ärgernis hält? Wie kann er würdig daran teilnehmen, wenn er noch in seinen Sünden ist?


Für Ungläubige ist es nicht gedacht, wie du schon sagtest. Auch das Passahfest hielten Juden, die durch das Gesetz Gottes Gebote und ihn selbst vor Augen hatten und im Passahfest daran erinnerten - ein Gedächtnis spendeten - was Gott für sie (in Ägypten) getan hatte.

Ein Nichtchrist kann also nicht das Darstellen - Jesu Leib - was im Abendmahl dargestellt wird. Hat nicht als Kind Gottes den heiligen Geist - den Wein - den er symbolisch für das vergossene Leben/Blut Jesu -  nun sein eigen nennt und täglich Raum gibt im würdigen Wandel als Kind Gottes --

anders als ein Hannanias und eine Saphira -- den Leib der Gemeinde achten - als einen Ort, wo ich mich halt nicht bereichern tue zu meiner Sättigung, sondern alles was ich habe den anderen zur Verfügung halte.



Würdig ist man, weil man weiß, dass man unwürdig ist und nur deshalb teilnehmen kann, weil der Herr durch sein Blut erlöst hat und reinigt.


Würdig ist man, wenn mein Gewissen mich in der Selbstprüfung nicht verurteilt, ob mein Wandel in der Gemeinde denn nun dem entspricht, was ich oben geschrieben habe.

Und wenn ich mich hier als Sünder begreife, der aus der Vergebung lebt - und keinem anderen etwas schuldig bin --  dann also esse ich. 


Thomas

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