Wird Deutschland wieder kriegslüstern?
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cipher
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Re: Wird Deutschland wieder kriegslüstern?
von cipher am 02.07.2014 09:10Das sind alles nicht gerade neue Entdeckungen. Aber wie bringst Du das in Zusammenhang mit den vermehrten Aufrufen deutscher Politiker, sich wieder mehr "international" und notfalls auch "mit Waffeneinsatz" zu "engagieren"?
marjo
Gelöschter Benutzer
Re: Wird Deutschland wieder kriegslüstern?
von marjo am 02.07.2014 09:22Rein praktisch würde jedes umfrangreichere militärische Projekt die Bundeswehr überfordern. Segensreicher Weise gibt es in Europa derzeit keinen Grund aufzurüsten. Allerdings könnte man sich fragen, ob es nicht sehr riskant wäre die Bundeswehr gänzlich abzuschaffen. Wir leben in einer Welt voller Sünder.
gruß, marjo
cipher
Gelöschter Benutzer
Re: Wird Deutschland wieder kriegslüstern?
von cipher am 02.07.2014 09:27Re: Wird Deutschland wieder kriegslüstern?
von tobi93 am 02.07.2014 12:20Also soweit ICH das mit meinem Bescheidenen Wissen beurteilen kann waere es nicht nur sicherheitstechnisch ein Problem die BW abzuschaffen, sondern auch politisch. Denn ich bin der festen Ueberzeugung, dass unsere Buendnispartner nicht besonders begeistert waeren, wenn wir unsere Truppe abschaffen wuerden. Aber lieber Chiper, die BW im INLAND einzusetzen,.bei etwaigen Unruhen ist nicht so einfach, soweit ich weis muss dazu der Ausnahmezustand ausgerufeb sein, wenn nicht sogar der Kriegszustand, ich bin mor nicht ganz sicher, aber Soldaten als Sicherheitskraefte einzusetzen stelle ich mir sehr problematisch vor. Zu den Bewerbern zum FWD: Das liegt vorallem daran, dass die BW kraeftig daran gearbeitet hat sich unattraktiv darzustellen, bzw. dass eine persoenliche Identifikation mit dem Vateerland hier oftmals wenig ausgepraegt ist. Gottes reichen Segen euch Tobi
cipher
Gelöschter Benutzer
Re: Wird Deutschland wieder kriegslüstern?
von cipher am 02.07.2014 13:06Ferner gab es in 2012 eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, welche eben die Schwelle für Handlungen der Bundeswehr auch im Innern herabsenkt. Pressemitteilung Nr. 63/2012 vom 17. August 2012.
Damit sind wir letztlich auf einem Stand ähnlich dem der ganzen Überwachungsgesetze in unserem Land. Anwendbar "eigentlich" nur unter ganz bestimmten Fällen und der Vorraussetzung der Anordnung durch einen sachkundigen Richter. Tatsache ist, wie Richter selbst zugeben, dass sie solche Anträge blind unterschreiben, wenn ihnen Krimonalpolizei und Staatsanwaltschaft auf der Naht knien.
Da die Definition solcher "katastrofischer Zustände" offen geblieben ist, ist der Interpretationsspielraum entsprechend großräumig denkbar.