Ehevertrag
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Re: Ehevertrag
von solana am 18.03.2017 20:18Vielleicht sollte man eines klarstellen bzw auseinanderhalten: Ein Ehevertrag soll nicht den Bestand einer Ehe absichern - so einen Vertrag gibt es nicht.
Ein Ehevertrag regelt nur finanzielle Angelegenheiten, wenn bspw nicht beide Seiten finanziell dasselbe in die Ehe einbringen und/oder Erbansprüche von anderer Seite evtl bestehen.
Darüber hinaus muss man aber auch sehen: die Ehe als Institution an sich ist ja auch schon ein "Vertrag".
Allein schon das Wort "Ehe" kommt vom althochdeutschen Begriff für "Recht/Gesetz/Vertrag":
mittelhochdeutsch ē[we], althochdeutsch ēwa = Ehe(vertrag); Recht, Gesetz, vielleicht ursprünglich = seit ewigen Zeiten geltendes Recht oder vielleicht = Gewohnheitsrecht
(zitiert aus: http://www.duden.de/rechtschreibung/Ehe)
Die Eheschliessung an sich ist also schon traditionell der Inbegriff eines Vertragsabschlusses .
Also, wer meint, das Zusammenleben zwischen Mann und Frau bedürfe gar keiner "vertraglichen Festlegung", der widerspricht sich selbst, wenn er die Rechtsform einer gesetzlichen Eheschliessung wählt.
Aber, wie gesagt, da muss sich jeder selbst entscheiden, in wie weit er was absichert. Mit mangelndem Gottvertrauen hat das meiner Ansicht nach nichts zu tun.
Gruss
Solana
angeführte Bibelstellen (soweit nicht anders gekennzeichnet) sind aus Luther 1984/2017 zitiert nach dem Bibelserver
Re: Ehevertrag
von oldlangsyne am 18.03.2017 20:43Das ist ja schon eine interessante Diskussion geworden.
@solana, ja, die Ehe ist sogar mehr als "nur" ein Vertrag, nämlich ein Bund. Das ist eine Institution, von Gott eingesetzt. Ich finde das nicht vergleichbar mit Krankenversicherung etc., die ja nur mich als Person betreffen bzw. Bestandteile von mir oder meinem Leben.
Bei der Ehe würde ich wohl das Gefühl haben, die Partner sicherten sich gegeneinander ab und für mich stände da sofort etwas zwischen mir und meinem Ehepartner, mit dem man ja Eins sein soll.
Andererseits leuchtet mir das Argument schon ein, was wäre in dem Fall, wenn ein Partner (der wesentlich mehr in die Ehe bringt) stirbt.
Also Absicherung für den Todesfall, nicht für den Scheidungsfall.
Nur ist für mich eben auch die Frage, ob so ein Vertrag auch Mißtrauen gegenüber dem Dritten im Bunde, Gott, ausdrückt? Und auch gegenüber dem Partner? Klar, in der Welt ist eine Ehe ohne Ehevertrag kaum noch denkbar - aber wir sollen doch der Welt auch nicht gleichförmig sein. Auch eine Art, gegenüber den Menschen zu zeigen dass man Gott und dem Partner vertraut, ohne wenn und aber.
Burgen
Gelöschter Benutzer
Re: Ehevertrag
von Burgen am 20.03.2017 20:13
Die Familie ist die älteste aller Gemeinschaften und die einzige natürliche.
* Jean-Jacques Rousseau (1712 - 1778)
nennmichdu
Gelöschter Benutzer
Re: Ehevertrag... Absicherung im Todesfall
von nennmichdu am 22.03.2017 09:12In der "klassischen" Einrichtung einer Ehe innerhalb einer Gemeinde wäre im Todesfall die Gemeinde die Absicherung und in der Fürsorgepflicht
nennmichdu
Gelöschter Benutzer
Re: Ehevertrag - Scheidungsfall -
von nennmichdu am 22.03.2017 09:15Heute wird im Scheidungsfall ja geschaut, wieviel Vermögen beide mit in die Ehe hineingebracht haben und wieviel sie dann jeder für sich hier erwirtschaftet haben. Dieses Erwirtschaften und auch das Vermögen, was hineingebracht wurde (und da zählt eigentlich nicht nur das materielle Vermögen, sondern auch alles andere was jeder dem anderen Gutes zu tun weiß) ist dann schwer zu messen und kann von daher nur durch den Zugewinn an materiellem Vermögen ausgerechnet und entsprechend geteilt werden im Scheidungsfall.
nennmichdu
Gelöschter Benutzer
Re: Ehevertrag und Ehe als solche
von nennmichdu am 22.03.2017 09:27Für mich geht in der Ehe in erster Linie der Mann eine verbindliche Beziehung zur Frau ein -- die er dann entweder entlassen kann oder bei der er bleiben kann. Liegt kein Scheidungsgrund (und das wäre nur der Ehebruch -- und darunter verstehe ich, das die Frau --dauerhaft-- einen anderen Mann bevorzugt und sich unter dessen Obhut begibt), sollte der Mann bei der Frau bleiben. Und er steht als erstes in der Pflicht seine Frau zu lieben. So wie Gott uns zuerst geliebt hat und wir daraus schöpfen.
Vergleichen möchte ich die Ehe zwischen Mann und Frau mit der Beziehung von Christus (als Haupt und Bräutigam) zur Gemeinde ( der Braut).
Also Gott (Christus) gibt hier ein verbindliches Ja (ich will) zur Gemeinde (der Braut) im Sinne einer Verlobung (eines Versprechens, das er selbst (Gott/Christus) nie brechen würde - der Mensch dann schon.
Und in der Ehe können dann beide (Mann und Frau) aus diesem Versprechen ausbrechen.
Weiterhin kann ich als verheirateter Mann nur für mich sprechen. Da ich meine Frau liebe, mich für sie entschieden habe, gilt ihr auch mein Versprechen, das ich bei ihr bleiben werde - bis das der Tod uns scheidet.
Würde ich nun Ehebruch mit einer anderen Frau begehen, dürfte sie sich trennen von mir. Würde sie Ehebruch begehen, dürfte ich mich trennen. Wobei die Trennung erst der letzte und schmerzlichste Schritt wäre und Versöhnung zu suchen der wichtigste Schritt.
Finanziell würde ich als Christ und als Mann nur das für mich in Anspruch nehmen wollen, was ich selbst erwirtschaftet habe in der Ehe. Alles andere würde ich meiner Frau überlassen.
Re: Ehevertrag
von Cleopatra am 23.03.2017 07:35Diesen Gedanken habe ich eben auch.
Wenn man doch vorhat, ein Leben lang zusammen zu bleiben, wieso dann diese Absicherung und ein Denken an eine Scheidung...?
Lg Cleo
Die Bibelverse sollen meine Meinung bilden, nicht begründen
Zitate im Forum, wenn nicht anders vermerkt, aus der rev.Elberfelder
Burgen
Gelöschter Benutzer
Re: Ehevertrag
von Burgen am 23.03.2017 09:31weiß jemand von euch wie es mit der Statistik bezüglich Ehescheidung aussieht?
Und eben auch zwischen Christ und Christ; Nichtchrist und Nichtchrist?
Es gibt ja reichlich Scheidungen, auch unter Christen und Wiederheirat mit einem anderen Menschen.
Ich denke, in der heutigen ! Zeit ist es einfach blauäugig, bei z.B. Familien - und damit Erbbesitz, keinen Vertrag aufzusetzen.
Gedanke
Was alles trägt dazu bei, dass eine junge Frau einen jungen oder älteren Mann heiratet?
Ebenfalls auch umgekehrtes Szenario.
Oft sind es die Gefühle, Erotik, Anziehungskraft usw. was in eine eheähnliche oder Ehegemeinschaft führt.
Natürlich verbunden damit große Hoffnung, dass das Versprechen im Standesamt oder/und Kirche ca. 50 Jahre
oder mehr halten wird.
Doch ist das immer ein Garant für eine glückliche, gute, respektvolle und funktionierende Ehe?
Die Realitäten sehen zumeist anders aus, wie ja auch das Beispiel von Geli zeigt.
Und ich kannte auch eine Frau, die verheiratet war, dann sich scheiden ließ und nie wieder heiratete, keine Beziehung
zu einem anderen mann einging, weil sie die Ehe mit ihrem geschiedenen Mann nicht brechen wollte, obwohl er schon längst wieder verheiratet war.
Diese Frau litt sehr und lieferte sich Jesus völlig aus.
Gruss
Burgen
Re: Ehevertrag
von Pavle am 23.03.2017 09:58Hallo @Burgen.
eine Statistik zu liefern ist sehr schwer, da gerade etwas über 3% der evangelischen und 11% der römisch-katholischen Kirchenmitglieder als religiös gelten. Der Rest sind bestenfalls Agnostiker.
Als "christlich religiös" im engeren Sinne gelten gerade etwas mehr als 4,6 % der Einwohner Deutschlands. Damit ist die Anzahl der Muslime (ca. 5,6 %) höher als die der Christen, die ihren Glauben auch ausleben. Die sonstigen Religionen machen etwa 1,1 % der Bevölkerung aus.
Es gibt aber Indikatoren für eine hohe Scheidungswahrscheinlichkeit:
- keine gemeinsamen Kinder
- Ehefrau erwerbstätig
- Ehevertrag geschlossen
- Eltern wurden geschieden
- kein religiöser Lebenswandel
- ...
Josua 24,15:
Gefällt es euch aber nicht, dem HERRN zu dienen, so erwählt euch heute, wem ihr dienen wollt: den Göttern, denen eure Väter ... gedient haben, oder den Göttern ..., in deren Land ihr wohnt. Ich aber und mein Haus wollen dem HERRN dienen.
Alle Bibelstellen, soweit nicht anders angegeben, aus NeueLuther-Bibel.
Re: Ehevertrag
von Greg am 23.03.2017 12:06Immer noch nicht verheiratet?
Ich bin eine fröhliche Knackwurst!